Hallo alle zusammen! ab 3. April gibt es weiter den Corona-"Basisschutz". Für bestimmte Bereiche gibt es immer noch weitere Regeln. Wir gehören zu dem bestimmten Bereich. Es gelten weiter die Vorgaben der Regierung für Werk- und Förderstätten. Die Regeln stehen im Infektionsschutzgesetz und in der Allgemeinverfügung für Werk- und Förderstätten. Die Allgemeinverfügung gilt bis 25. Mai 2022. Es gelten unverändert weiter: Maskenpflicht Auf dem ganzen Gelände und in den Gebäuden der Hochfränkischen Werkstätten. Am Arbeitsplatz bei ausreichend Abstand kann die Maske abgenommen werden. Im Fahrdienst verwenden wir weiter die FFP2-Masken. Abstandsregel Wir halten weiter Abstand und verwenden Trennwände. Testpflicht Unabhängig vom Impfstatus testen wir weiter regelmäßig. Durch das häufige Testen finden wir auch Corona-positive ohne Symptome und können sie nach Hause schicken. Besucherregelung: Wir richten uns weiter nach unserem Hygienekonzept. Für alle, die nicht zum Betrieb gehören gilt: Besucher melden sich in der Hauptwerkstatt an der Pforte an. In den Zweigstellen gibt es einen Ansprechpartner. Dafür gibt es Hinweis-Schilder. Wichtig: für alle Besucher gilt unabhängig vom Impfstatus die Testpflicht. Bitte legen Sie ein gültiges Testzertifikat bei der Anmeldung vor.
Es ist auch möglich, vor Ort einen Selbsttest unter Aufsicht zu machen. Unser gemeinsames Arbeiten lebt von Kontakten. Wir sind gleichzeitig vorsichtig mit Kontakten, damit wir uns gegenseitig schützen. Stand: 27.04.2022 |