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Hochfränkische
Werkstätten
Südring 100 - 95032 Hof
Tel.: 0 92 81 / 75 46 0
Fax: 0 92 81 / 75 46 - 99
verwaltung@hw-hof.de


Über uns - Aufnahmeverfahren

Die Hochfränkischen Werkstätten Hof stehen allen behinderten Menschen unabhängig von Art oder Schwere der Behinderung offen, sofern erwartet werden kann:

  • dass sie spätestens nach Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich wenigstens ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen können
  • im Einzugsgebiet der Hochfränkischen Werkstätten Hof wohnen
  • wenn Leistungen durch die Rehabilitationsträger gewährleistet sind

Außerdem muss der Antragsteller:

  • nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können 
  • bei einer der Behinderung angemessenen Betreuung frei von Selbst- und Fremdgefährdung sein 
  • weitgehend unabhängig von Pflege sein

Nachdem der Aufnahmeantrag bei den Hochfränkischen Werkstätten gestellt wurde, wird dieser dann von uns an den zuständigen überörtlichen Sozialhilfeträger (meist Bezirk Oberfranken) weitergeleitet. Dieser überprüft die Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 53 SGB XII. Parallel dazu muss bei der Agentur für Arbeit oder beim Rentenversicherungsträger ein Antrag auf REHA-Leistungen gestellt werden.

In der Fachausschusssitzung wird anhand vorliegender ärztlicher Gutachten über die Aufnahme entschieden. Der Fachausschuss setzt sich sowohl aus Vertretern der Kostenträger (Sozialhilfeverwaltung, Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung etc.) als auch Vertretern der Hochfränkischen Werkstätten zusammen und tagt meist im Januar und Juni. Der Antragsteller wird zu dieser Sitzung eingeladen.

Eine Aufnahme in die Hochfränkischen Werkstätten ist in der Regel zum 01. März, 01. Juni, 01. September und zum 01. Dezember eines jeden Jahres möglich.