Mit der Aufnahme in unsere Einrichtung beginnt ein 3-monatiges Eingangsverfahren. Dies dient der Feststellung, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Teilhabe des Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben ist.
Die anschließende 2-jährige Maßnahme im Berufsbildungsbereich hat sowohl einen berufsfördernden als auch einen sozial- und arbeitspädagogischen Auftrag zu erfüllen. Eine weitere wichtige Aufgabe besteht in der betrieblichen Sozialisation.
Die Berufsbildungsmaßnahmen bauen auf die vorhandenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf. Sie beziehen die durch schulische, berufsschulische oder andere Bildungsmaßnahmen erworbenen Grundlagen ein und berücksichtigen individuelle Neigungen und Qualifikationen. Die Förderung umfasst das Erlernen handwerklicher Fertigkeiten zur Arbeitsausübung, die Vermittlung von Wissen und Einsichten, das Erreichen sozialer Lernziele und dadurch das Erlangen sozialer Kompetenz.
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