Berufliche Bildung
Das Eingangsverfahren
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können über einen Rehabilitationsträger bei uns aufgenommen werden. Hierzu beraten wir unbürokratisch und kostenlos.
Die Möglichkeit einer Aufnahme wird durch den Rehabilitationsträger (z.B. Agentur für Arbeit oder gesetzliche Krankenversicherung) in einem Teilhabeplanverfahren geprüft.
Der Berufsbildungsbereich
Der Berufsbildungsbereich dauert bis zu zwei Jahre.
Durch unterschiedliche Bildungsangebote sollen die fachlichen, sozialen und persönlichen Fähigkeiten entwickelt und gefördert werden. Ziel der Beruflichen Bildung ist es, gemeinsam mit dem Bildungsbegleiter*in den geeigneten Bereich innerhalb und außerhalb der Werkstatt zu finden. Dazu finden auch Qualifizierungspraktika innerhalb der Werkstatt und/oder in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes statt.
Arbeitsbereich
Nach dem Durchlaufen der Beruflichen Bildung, haben unsere Mitarbeiter*innen mit Behinderung verschiedene Kenntnisse und Fähigkeiten erworben. Anhand dieser und unter Berücksichtigung der Wünsche des Mitarbeiters*in, wird ein passender Bereich wie Holz und Kunststoffbearbeitung, Metallbearbeitung oder Montagen aller Art ausgewählt.